Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,473
BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82 (https://dejure.org/1983,473)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 2 BvL 8/82 (https://dejure.org/1983,473)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 2 BvL 8/82 (https://dejure.org/1983,473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Dienstzeitprämie - Werbemaßnahme - Steuerung der Personallage - Steuerung der Personalstruktur - Änderung der Ausgangslage - Sparsame Haushaltsführung - Rücknahme

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 158
  • NJW 1984, 40 (Ls.)
  • NVwZ 1983, 733
  • DVBl 1983, 795
  • DÖV 1983, 850
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes hindert in solchen Fällen den Gesetzgeber nicht, Änderungen der Gesetzeslage vorzunehmen, die sich für den Betroffenen ungünstiger auswirken und eine Einschränkung bisher eingeräumter Rechtspositionen mit sich bringen (vgl. BVerfGE 58, 81 (122 f.)).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Ob er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 326 (337 f.)) eine bessere, sachgerechtere Übergangslösung hätte treffen können, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 38, 1 (17); 46, 55 (62); 50, 142 (162) m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 (215 f.); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 49, 280 (282); 56, 1 (11); st. Rspr.; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 80 Rdnr. 138).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Der Gleichheitssatz muß sich auch in Zeiten der Verknappung der dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel, nicht nur bei der Vergabe von Überfluß, bewähren (vgl. BVerfGE 60, 16 (43); 61, 43).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 (215 f.); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 49, 280 (282); 56, 1 (11); st. Rspr.; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 80 Rdnr. 138).
  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 38, 1 (17); 46, 55 (62); 50, 142 (162) m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Er hat jedoch dabei zu untersuchen und zu entscheiden, welche Elemente des geregelten Sachverhalts so bedeutsam sind, daß ihre Gleichheit oder Verschiedenheit der ins Auge gefaßten einschränkenden Neuregelung in ihrer Ausgestaltung im einzelnen von Verfassungs wegen Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 57, 107 (115) m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 (215 f.); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 49, 280 (282); 56, 1 (11); st. Rspr.; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 80 Rdnr. 138).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
    Der Gleichheitssatz muß sich auch in Zeiten der Verknappung der dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel, nicht nur bei der Vergabe von Überfluß, bewähren (vgl. BVerfGE 60, 16 (43); 61, 43).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Vielmehr muß im allgemeinen damit gerechnet werden, daß die für die Werbung maßgebende Ausgangslage sich entscheidend verändert und deshalb die vorteilhafte Regelung, die als Anreiz für den Wechsel in das Beamtenverhältnis gedient hatte, nicht mehr aufrechterhalten werden kann (vgl. BVerfGE 64, 158 [174] und auch BVerfGE 43, 242 [286 ff.]).
  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn im Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen ist, bis der Gesetzgeber reagiert hat, denn auch diese Ausgangsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Falle der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfG, Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, juris Rn. 30; 12. Februar 1986 - 1 BvL 39/83 -, juris Rn. 31; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 30; 17. Mai 1983 - 2 BvL 8/82 -, juris Rn. 28; 6. Februar 1968 - 1 BvL 7/65 -, juris Rn. 14; 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Das gilt indessen nicht, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand der bisherigen gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 39, 128 (146)), wie insbesondere dann, wenn der Begünstigte mit der Gesetzesänderung rechnen muß (vgl. BVerfGE 64, 158 (174)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht